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BVerwG, 15.05.1974 - III B 28.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bescheid eines Landesausgleichsamtes
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 19.01.1973 - VII VG.L 39.72
- BVerwG, 15.05.1974 - III B 28.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1974 - III B 28.73
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung hat eine Sache nur, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]).